Strafrecht

Das Strafrecht stellt einen wichtigen Teil für die Gesellschaft dar. Es dient dem Schutz den elementarsten und fundamentalen Rechtsgüter. 

Als wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Strafgesetzbuch (StGB) anzuführen. Jedoch sind weitere Vorschriften für Straftatbestände und die Rechtsfolgen im Nebenstrafrecht festgehalten. Zu nennen sind unter anderem das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Waffengesetz (WaffG), Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder auch im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Im Strafgesetzbuch unterscheidet man zwischen dem allgemeinen Teil, der lediglich die Grundbestimmunen für die Straftat festlegt und dem besonderen Teil, der wiederum die einzelnen Straftaten definiert und die Tatbestände darlegt. 

Zu den Grundbestimmungen des allgemeinen Teils zählt unter anderem aber auch die Täterschaft und Teilnahme, der Vorsatz und die Fahrlässigkeit sowie die Irrtumslehre. Diese Aufzählung ist bei weitem nicht abschließend, jedoch kann man als Fazit für den allgemeinen Teil festhalten, dass diese Regelungen für alle Delikte gelten. 

In §12 StGB des allgemeinen Teils ist aber auch die Definition für Verbrechen und Vergehen zu finden. Außerdem werden auch die einzelnen Deliktsformen genannt, nach dem sich jemand strafbar machen kann: 

  • Allgemein- und Sonderdelikt
  • Eigenhändiges Delikt 
  • Erfolgsdelikt
  • Tätigkeitsdelikt
  • Verletzungsdelikt
  • Gefährdungsdelikt
  • Begehungs- und Unterlassungsdelikt
  • Zustands- und Dauerdelikt
  • Vorsätzliches und fahrlässiges Delikt
  • Vollendes und versuchtes Delikt

Im besonderen Teil des Strafgesetzbuches unterscheidet man vielmehr zwischen Vermögensdelikten und Nichtvermögensdelikten. 

Eigentumsdelikte, Straftaten gegen das ganze Vermögen und auch andere Vermögensdelikte gehören zu den Vermögensdelikten. 

Zu den Nichtvermögensdelikten gehören unter anderem

  • Straftaten gegen das Leben,
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, 
  • Straftaten gegen die Freiheit,
  • Straftaten gegen die Ehre,
  • Straftaten gegen die Staatsgewalt,
  • Aussagedelikte,
  • Urkundendelikte,
  • Brandstiftungsdelikte,
  • Straßenverkehrsdelikte,
  • Amtsdelikte und
  • Umweltdelikte.

Im materiellen Strafrecht werden nicht nur die Tatbestände der jeweiligen Straftatbestände geregelt, sondern auch die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen festgehalten. Im formellen Strafrecht hingegen werden dann verfahrensrechtliche Fragen geklärt, sprich die Art und Weise des strafrechtlichen Verfahren. Hierbei spielt vor allem die Strafprozessordnung (StPO) eine elementare Rolle.

Ziel von Sanktionen der Straftaten ist es, dass Straftaten präventiv verhindert werden sollen um so den Rechtsfrieden herzustellen bzw zu sichern. 

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des umfangreichen Strafrechts erklären sowie die wichtigsten Informationen und Prinzipien erläutern.